Berufsschule für Verwaltungsberufe


FAQ

EDV Probleme in der Schule

Erste Ansprechperson: Klassenlehrkraft
Zweite Ansprechpersonen: Leo Wagner, Beatrix Pinz

Probleme mit der Lernplattform Eduvidual: Leo Wagner, Beatrix Pinz


Erreichbarkeit Schulwart


Möglichkeit 1: Über das Sekretariat
Möglichkeit 2: Portierloge im Eingangsbereich


Elternverein


Der Elternverein ist eine Gemeinschaft von Eltern, die mit Engagement und Freude das Schulgeschehen ehrenamtlich im Sinne der Schulpartnerschaft begleiten.

Der Elternverein tritt bei besonderen Angelegenheiten in Aktion. Aufwendungen, die durch den Schulgemeinschaftsausschuss oder die Schulverwaltung nicht getätigt werden können, übernimmt oft nach Abstimmung der Elternverein. Darunter fallen immaterielle oder materielle Unterstützungen.

Deshalb ist der Elternvereinsbeitrag sehr wichtig. Wir bedanken uns hiermit für die pünktliche Bezahlung.

Haben Sie Fragen, Anliegen oder Beschwerden? - Sie können uns mit Hilfe der unten angegebenen E-Mail Adresse kontaktieren:

Kontakt: elternverein@bs-wien.at


Krankenstand


Krankenstand melden:

bis 7.30 Uhr - Anruf im Sekretariat der BSVB: +43(1)59916/95935
Krankmeldung: Name, Klasse, Klassenvorstand

weiters: unbedingt Meldung an der Dienststelle

nach dem Krankenstand:
Kopie der Krankenstandsmeldung umgehend beim Klassenvorstand abgeben!

Dienststelle informieren, dass der Krankenstand beendet ist!


Passierschein


Das Schulhaus darf während des Unterrichts nicht ohne Erlaubnis verlassen werden - es ist im Sekretariat ein Passierschein zu lösen.
Die Erziehungsberechtigten werden vom Verlassen des Schulhauses (zB Krankheit, Arztbesuch etc.) informiert!

Der Passierschein ist dem unterrichtenden Lehrer/der unterrichtenden Lehrerin zu übergeben - das Verlassen des Hauses wird im Klassenbuch vermerkt - eine Bestätigung ist immer nachzureichen. (Arztbestätigung, Zeitbestätigung etc.)

 

Freistellung vom Unterricht


In besonderen Fällen kann um Freistellung vom Unterricht angesucht werden (Prüfungen, etc.)
Das Ansuchen muss von der Dienststelle genehmigt werden und ist dann der Direktion vorzulegen. Jedes Ansuchen wird von der Direktion geprüft (Noten, Verhalten in der Schule, etc.).

Musteransuchen - Der Text ist dem jeweiligen Bedarf anzupassen.